Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können selbstverständlich beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen.
Der Erfolg Ihres Antrages hängt in erster Linie davon ab, ob Sie darlegen können, dass das Kind bei Ihnen ebenso gut bzw. besser umsorgt wird wie beim Vater.
Insbesondere ist dabei auf das Kindeswohl abzustellen. Sie können vortragen, dass Sie das Kind mehrfach in der Woche sehen, es umsorgen, Fahrtzeiten auf sich nehmen und zudem KItaveranstaltungen, Arzttermine, also das übliche Drumherum wahrnehmen. Dies im Gegensatz zum Vater, bei dem das Kind wohnt, der es aber oftmals durch Dritte umsorgen lässt.
Wenn Sie darlegen und nachweisen können, dass das Kind bei Ihnen in stabileren und geregelten Umständen aufwächst, haben Sie gute Chancen, dass Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig zugesprochen wird.
Stimmt der Vater zu, wird es keine Schwierigkeiten geben.
Da Sie aber aufgrund der bereits getätigten Aussagen mit Widerstand des Vaters rechnen müssen, wird das Gericht entscheiden müssen, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.
In den meisten Fällen wird hierzu ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, nach dessen Ergebnis sich dann das Familiengericht richtet.
Nach alledem kann ich Ihnen zu einem solchen Antrag raten, wenn Sie das Gefühl haben, dass das Kind beim Vater nicht ausreichend umsorgt wird und Sie eine umfassendere Sorge bieten können.
Da Sie das Jugendamt scheinbar auf Ihrer Seite haben sehe ich gute Erfolgschancen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Was macht ein Sachverständigensgutachter ? Und wie kann ich nachweisen das mein Kind bei mir stabilisierter aufwächst ? Ich merke das mein Kind Noah das Familienleben sehr schätzt, da ich seit 1 1/2 jahren eine gefestigte beziehung habe und er für noah daher auch eine Bezugsperson geworden ist. Wenn ich einen Antrag veim Familiengericht stelle ist es dann nicht besser sich zuerst einen Anwalt zu suchen und sich dort erstmal zu beraten ? Ich weiß nicht wie so etwas alles abläuft und vorallem werde ich beim richter vor dem Kindsvater befragr oder läuft die mündliche Stellungsnahme einzelnd ab ?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten.
In der Tat ist es sinnvoll, sich bei diesem Antrag rechtsanwaltlich vertreten zu lassen, auch wenn dies keine Pflicht ist.
Zunächst stünde auch eine ausführliche Beratung im Raume, damit sich der Anwalt ein Bild der aktuellen Situation machen kann und Ihnen eine fundierte Einschätzung bieten kann.
Das Gericht wird zunächst mit Ihnen und dem Vater, gegebenenfalls den beiden Anwälten, die Situation besprechen und versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Dafür ist es notwendig, dass sich der Richter zunächst einen Einblick in die familiäre Konstellation verschafft. Er wird dazu den Vater, die Mutter, möglicherweise auch das Jugendamt anhören. Diese Anhörung findet im Beisein der übrigen Beteiligten, aber ohne Zuschauer statt.
Möglich ist auch ein Gespräch mit dem Kind, dass aber zumeist nicht im Gerichtssaal, sondern im Richterzimmer (Büro) geführt wird, damit das Kind nicht zu sehr eingeschüchtert wird von den äußeren Begebenheiten. Dies ist auch abhängig vom Alter des Kindes. Mit einem Kleinkind ( Kindergartenkind) wird ein solches Gespräch eventuell nicht stattfinden.
Sofern dann keine Lösung gefunden wird, kann die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens beantragt werden. In der Regel wird ein Psychologe mit der Begutachtung beauftragt.
Er führt hierzu verschiedene Gespräche mit den Eltern (einzeln und zusammen) und gegebenenfalls mit dem Kind (spielerische Situationen), beobachtet das Kind eventuell in seiner Umgebung (Zuhause, Kindergarten, etc.). Danach erstellt er ein Gutachten hinsichtlich der vom Gericht klar gestellten und zu klärenden Fragen.
Ein solches Gutachten dauert in der Regel mehrere Monate.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Bedauerlicherweise haben Sie keine Angaben zu Ihrem Wohnort gemacht. Sie sollten sich wohnortnah einen Anwalt suchen, der Ihnen weiterhelfen wird.
Mit freundlichen Grüßen