Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie trotz Reiseverbot mit dem Kind nach Deutschland kommen, dann ist Deutschland nach Artikel 7 Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern verpflichtet, das Kind wieder zum Vater zurück, zu bringen. Auch Russland wäre theoretisch dazu verpflichtet, wenn Sie es mit dem Kind bis dort schaffen.
Asyl setzt eine Verfolgung durch den Staat voraus. Eine solche ist hier nicht erkennbar. Ein Asylantrag wäre daher offensichtlich unbegründet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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