Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Wie Sie selber erkannt haben, ist eine umfassende Prüfung im Rahmen dieses Forums nicht möglich, da die Sache zu umfangreich und komplex ist.
Die allgemeinen Ehewirkungen würden sich nach dem Recht Kolumbiens richten, dies folgt aus Art. 14 EGBGB
. Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau Kolumbianerin ist.
Aus Art. 17 EGBGB
folgt dann, das für die Scheidung kolumbianisches Recht zur Anwendung kommt. Ich kann Ihnen daher nicht mit Gewissheit sagen, wie ein solches Verfahren abläuft. Grundsätzlich sind auch in Kolumbien die Gerichte zuständig. 2005 wurde eine sog. "Express-Scheidung" eingeführt, die aber nur eingreift, wenn keine kleinen Kinder vorhanden sind und wenn sich beide Eheleute einig sind.
Es ist daher nicht zu erwarten, dass eine Scheidung ohne Ihre Kenntnis erfolgt, denn Sie müssen unterrichtet werden.
Ihr Sohn ist automatisch auch kraft Geburt deutscher Staatsangehöriger, dies führt aber nicht automatisch zu einer örtlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Grundsätzlich wären aber deutsche Gericht nach § 99 I Nr. 1 FamFG
zuständig. Es wäre aber zu prüfen, inwieweit zwischenstaatliche Abkommen hier eine Regelung treffen. Das Eltern - Kind Verhältnis würde sich nach Art. 21 EGBGB
aber auch nach kolumbianischen Recht richten, weil das Kind dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ich kann leider keine Angaben zum materiellen Recht Kolumbiens machen, hierfür müssten Sie einen Anwalt einschalten, der auch dort zugelassen ist. Ich nenne Ihnen eine Anschrift von Anwälten, die auch einen deutschen Sitz haben.
von Bila – de la Pava – Bertoletti Abogados
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Marken-/Patentrecht, Arbeits- und Steuerrecht,
Erb- und Familienrecht
Ansonsten sollten Sie sich an die deutsche Botschaft in Kolumbien wenden. Ob Sie Chancen haben die elterliche Sorge für Ihren Sohn zu erhalten, kann ich leider von hier nicht seriös beantworten.
Ich hoffe Ihnen etwas weiter geholfen zu haben.
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Diese Antwort ist vom 25.09.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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