Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Grundsätzlich richten sich Ihre Rechte und Pflichten nach es Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls nach dem Tarifvertrag. Ohne Einblick in ersteren zu haben gilt Folgendes:
Auch als Volljährige dürfen Sie nur 10 Stunden am Tag arbeiten.
Der Arbeitsweg zur Arbeitsstelle zählt nicht zur Arbeitszeit, nur der zur Berufsschule und gegebenenfalls von der Berufsschule zur Arbeit.
Wenn weniger gearbeitet wird, darf dies auch entsprechend berechnet werden.
Bei der Anrechnung der Zeit in der Berufsschule müssen auch die Wegzeiten berücksichtigt werden - s. o. - und auch der Verbleib dort zum Beispiel in der unterrichtsfreien Zeit.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Astrid Hein
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85232 Unterbachern
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