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Arbeitgeber wenig zu tun - ich soll unbezahlt zu Hause bleiben

6. Mai 2009 11:51 |
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Arbeitsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in folgender Situation: Seit über 10 Jahren habe ich ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeit- Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber. Von November 2008 bis März 2009 habe ich mich bei meinem Vorgesetzten vom Dienst freistellen lassen, da meine Lebenspartnerin wegen eines schweren Wirbelsäulen- Schadens in diesem Zeitraum mehrere Klinik Aufenthalte absolvieren musste und ich die Pflege für sie und die alleinige Betreuung unseren gemeinsamen Sohnes übernahm. In diesem Zeitraum habe ich auf Anraten meiner Rentenversicherung bei meinem Arbeitgeber 1 Tag/Monat bezahlten Urlaub- und den Rest jedes Monats unbezahlten Urlaub beansprucht. Als Ersatz für den Verdienstausfall erhielt ich von der Krankenkasse meiner Partnerin Bezüge als "Haushaltshilfe", welche sich an meinem durchschnittlichen Einkommen orientierten.

Am 20.03.09 meldete ich mich telefonisch bei meinem Chef und teilte ihm mit, dass ich ab April wieder wie üblich einsatzfähig wäre. Mein Chef druckste am Telefon herum, dass ihm das jetzt gar nicht entgegen käme, weil er den Dienstplan für April ohnehin schon fertig hätte und darüber hinaus gäbe es wegen der momentanen schlechten Wirtschaftslage sowieso für mich nichts zu tun. Er fragte dann, ob ich nicht noch länger auf Kosten der Krankenkasse zu Hause bleiben könne, er würde sich dann "was überlegen". Ich verneinte. Dennoch teilte er mich für den April einfach nicht ein.

Mitte April rief ich meinen Chef wieder an, um nachzufragen, was denn nun mit meinem Job wäre. Er antwortete, dass er mir "in Aussicht stellen könnte", zukünftig Einsätze an Sonnabenden wahrzunehmen und ob das für mich in Ordnung wäre. Mit dem April sei leider "nichts mehr zu machen". Zu den Sonnabend Einsätzen erwiderte ich, dass ich nicht abgeneigt bin, aber diesen Wochentag erst freimachen muss, da ich Samstags anderweitig feste Bürozeiten hab. Unabhängig vom Samstag möchte ich aber wieder meine "normalen" Einsätze von Mo-Fr. Mein Chef druckste wieder nur herum, dass das Budget so eng geworden ist, es für schlecht für aussehen würde, er sich jedoch bemüht u.s.w. Wir verblieben dann so, dass er sich melden wird, wenn er mich wieder einsetzen kann und ich mich, wenn ich konkret etwas zu den Samstags Einsätzen sagen kann. Meine Frage zu meinem Verdienst ließ er unbeantwortet

Ich hörte dann nichts mehr von ihm, ausser, dass er sich im Urlaub befindet. Gestern kam dann eine Mitteilung von meiner Krankenversicherung, dass mich mein Arbeitgeber zum 04.04.09 abgemeldet hat. Ich rief darauf wieder meinen Chef an, um die Sache zu klären. Er tat erstmal so, als wüsste er davon gar nichts. Auf meine wiederholte Frage, was denn nun mit meinen Arbeitseinsätzen- und überhaupt mit meinem Arbeitsverhältnis sei, antwortete er dann. "Ich dachte, du hast gar kein Interesse mehr, sonst hättest du mir doch konkrete Tage, an denen du arbeiten willst, genannt". Ich war ziemlich perplex und fühle mich nun ein wenig verschaukelt. Als ich ihm sagte, dass ich sein Verhalten nicht rechtens finde und mir juristischen Rat einholen werde schwenkte er sofort um und hat mir 3 Einsätze für den Mai zugesichert. Mehr geht allerdings nicht. (Mein Durchschnitt ist 8-10 Einsätze im Monat) Für den April kann er mir jetzt nichts mehr zahlen, denn (Zitat)"Hier gibts nur Geld, wenn auch gearbeitet wird". Und weiterhin sagte er mir, dass unsere Buchhaltung mich auf Grund einer gesetzlichen Pflicht abmelden musste, da ich ja wegen meines Abrechnungsmodells nach Stunden kein Einkommen im April hatte. Im Mai würden sie mich dann wieder anmelden.

Ich bin nun ziemlich unsicher, was meine Rechte und die meines Arbeitgebers in dieser Situation betrifft. Auch fürchte ich, dass ich auf Grund der Krankenversicherungspflicht die Beitragslücke selber begleichen muss. Und natürlich möchte ich eine finanzielle Entschädigung für den April 09, da es meiner Ansicht nach nicht meine Schuld ist, dass meine Firma mich nicht eingesetzt hat. Auch habe ich meinen Vorgesetzten im Vorfeld regelmäßig telefonisch über den Stand der Dinge informiert. Meine Einsatzbereitschaft ab dem April kam für ihn also keineswegs überraschend am 20.03.09.

Bitte teilen Sie mir doch mit, welche Rechte ich gegenüber meinem Arbeitgeber habe und wie ich mich am besten verhalten kann.

Vielen Dank

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegeben Sachverhalts wie folgt:

Nach ihrer Schilderung wurde das Arbeitsverhältnis zu keinem Zeitpunkt beendet. Die damalige Freistellung erfolgte offensichtlich im gegenseitigen Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum.

Sofern der Arbeitgeber nun mehr keine weitere Verwendung ihrer Arbeitskraft hat, müsste er Ihnen kündigen. Diese Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen, § 623 BGB und kann gerichtlich überprüft werden. Besteht für Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ( AG bechäftigt mehr als 10 AN) muss der Arbeitgeber für die Kündigung Gründe nachweisen (z.B betriebsbedingte Gründe).

Ich empfehle Ihnen daher, den Arbeitgeber auf das weiterhin bestehende Arbeitsverhältnis hinzuweisen und ihre Arbeitskraft anzubieten. Weigert er sich weiterhin Sie zu beschäftigen, müssten Sie anwaltliche Hilfe/Gerichtshilfe in Anspruch nehmen, um dies durchzusetzten.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2009 | 12:17

Sehr geehrter Herr RA Günther,

auf das Arbeitsverhältnis hab ich ja mehrfach hingewiesen. Aber was ist denn mit meinem kompletten Verdienstausfall für April 09 und der Krankenversicherung? Schließlich bin ich einfach abgemeldet worden und das auch noch ohne mich in Kenntnis zu setzen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2009 | 12:45

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie müssen das bestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich feststellen lassen. Nach dieser erfolgten Festelung kann auch offener Lohn eingeklagt werden. Rückständige Beiträge müssten von dem Arbeitgeber nachbezahlt werden.
Rein vorsorglich sollten Sie sich arbeitsuchend melden. Dies alleine für die Krankenversicherung, sofern Sie nicht über eine andere Tätigkeit versichert sind.
Sofern sich der Arbeitgeber nicht bereit erklärt, Sie weiterzubeschäftigen und die Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, verbleibt nur der gerichtliche Weg. Sinnvoll ist es in der Regel hierfür einen Rechtsanwalt vor Ort zu beauftragen. Anwaltszwang besteht allerding in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht. Sie können die entpsrechenden Anträge auch bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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