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Arbeitgeber wechseln

4. August 2016 14:33 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich bin seit 9 Jahren und 3 Monaten in meinem jetzigen Unternehmen tätig.
Ich möchte das Unternehmen zum 01.11.16 verlassen.
Im Arbeitsvertrag steht folgender Satz "Im Anschluss an die Probezeit gelten beiderseitig die tariflich festgelegten Kündigungsfristen"
Tarifvertrag ist IGMetall- Elektro Bayern
Um keine Fehler zu machen meine Frage: wie ist meine Kündigungsfrist?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Gruß
M

4. August 2016 | 16:20

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach dem von Ihnen genannten Tarifvertrag beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende, da Sie mehr als acht Jahre aber noch nicht mehr als zehn Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind


Zum 01.11.2016 wird es daher nicht mehr möglich sein, sich durch einseitige Kündigung vom Arbeitgeber zu trennen; der früheste Termin wäre dann der 30.11.2016 - ggfs. besteht aber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, denn der Arbeitgeber wird auch wenig Interesse an einem abwanderungswilligen Arbeitnehmer haben können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.


ANTWORT VON

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