Sehr geehrte(r) Fragesteller(-in),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen hier kein so große Hoffnung machen. Zunächst ist der Rechtsanwalt natürlich berechtigt, einen angemessenen Gebührenvorschuß zu verlangen (§ 9 RVG
). Hinsichtlich der Höhe meine ich nach überschlägiger Prüfung, daß eine 1,3-Geschäftsgebühr wegen eines anstehenden Scheidungsverfahrens angemessen und die Inansatznahme eines Streitwertes von 4.000,00 € nicht zu beanstanden sind. Auch fand nach Ihren Angaben bereits eine einstündige Besprechung statt und wurden Anträge gestellt bzw. vorbereitet, was doch auf einen gewissen Zeitaufwand schließen läßt.
Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Kollege Ihnen NACHWEISBAR und VERBINDLICH zusicherte, auf eigene Gebühren zu verzichten und sich auf Leistungen der Staatskasse in Form von Beratungshilfe (vorgerichtlich), PKH (gerichtlich) zu beschränken. Hier wird im Ernstfall Aussage gegen Aussage stehen und für die Einrede der Zusicherung eines Gebührenverzichts sind Sie beweispflichtig.
Was mir aber auffällt, ist, daß der Kollege nicht einfach –wenn er dies denn wirklich so artikulierte- bei Nichtzahlung des Vorschusses das Mandat niederlegen oder auch nur "aussetzen" kann. Dies darf er zB dann nicht, wenn Ihnen dadurch unmittelbarer Schaden droht oder Fristen zu beachten sind. Dieser Hinweis aber mit aller Vorsicht, weil ich da zuwenig über den Einzelfall weiß.
M.E. wäre es am Besten, den Termin am Dienstag wahrzunehmen, auf die von Ihnen so verstandene Zusicherung und die Grenzen einer Mandatsniederlegung hinzuweisen und sich vielleicht erst mal „in der Mitte zu treffen“. Immerhin kennt der Kollege Ihren Fall hinreichend, ist also eingearbeitet.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
Tel.: +49 (0)39 483 97825
Fax: +49 (0)39 483 97828
E-Mail: ra.schimpf@gmx.de
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