Sehr geehrter Fragesteller,
ja, der Anwalt durfte Ihre E-Mail an Ihre Frau weiterleiten, denn er vertritt ausschließlich die Interessen Ihrer Frau und nicht die Ihren. Er ist nicht verpflichtet, Ihrer Frau E-Mails oder Briefe von Ihnen zu verschweigen. Nach § 11 BORA
ist er im Gegenteil vielmehr berufsrechtlich verpflichtet, seine Mandantin von allen wesentlichen erhaltenen Schriftstücken zu unterrichten.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrage-Funktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich auch zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse finden Sie unten in der Signatur.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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