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Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf Unterhalt

11. Januar 2006 13:11 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Zur Zeit leben meine Ehefrau und ich im Zustand des getrennt Lebens. Eine Vereinbarung über die Höhe des Unterhalts während des Getrenntlebens ist getroffen. Im Rahmen meines Beschäftigungsverhältnisses plane ich eine Urlaubsabgeltung (für nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub 2005) auszahlen zu lassen. Meine Frage: Wird im Falle einer Scheidung diese Abgeltung (ca. 2500 Euro netto) bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts mit berücksichtigt? Dies würde nämlich dann bedeuten, daß von einem höheren Ausgangswert Unterhaltsberechnungen erfolgen würden, die meinem "normalen" Gehalt nicht entsprechen. In diesem Zusammenhang: Sind generell Einmalzahlungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht in die Unterhaltsberechungen einzubeziehen?


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts möchte die Frage wie folgt summarisch beantworten:

Grds. fallen alle Leistungen mit Engeltcharakter darunter. Dies umfasst auch Leistungen auf die kein Rechtsanspruch besteht, soweit Sie tatsächlich ausgezahlt werden. Letztlich wird die Einmalzahlung auf das gesamte Jahr verteilt und ist daher keine allzu große Belastung. Sollte Sie nur sporadisch gezahlt werden, bietet es sich an, für den Fall eine freiwillige Mehrleistung zu vereinbaren, sie ansonsten aber aus dem Unterhalt herauszuhalten.

Bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich nach meiner Auffassung, da sie für unzumutbare Mehrarbeit anfällt, um ein frei zur Verfügung stehendes Einkommen, dass regelmäßig (Ausnahme: Mangelfall) nicht berücksichtigt werden darf.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung bin ich über die untenstehende E-Mail erreichbar!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

Burgwedel, den 11.01.2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)

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