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Änderungskündigung und Abfindung

| 30. Juli 2007 16:14 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich werde von meinem AG eine Änderungskündigung zum 31.3.2008 erhalten und bekomme eine Abfindung.
Wird diese Abfindung auf das ALG angerechnet ?
Bekomme ich eine Sperre ?

30. Juli 2007 | 16:22

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Sperrzeit werden Sie nur dann befürchten müssen, wenn Sie selbst an der Aufhebung des Arbeitsvertrages mitgewirkt haben - also z.B. eine Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben - oder gegen eine offensichtlich unwirksame Kündigung nicht gerichtlich vorgehen. Ist dies jedoch nicht der Fall, werden Sie keine Sperrzeit erhalten können.

Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kommt nach § 143a SGB III nur in Betracht, wenn mit der Abfindung einer Verkürzung der Kündigungsfrist einhergeht, Sie sich also einen Teil der Kündigungsfrist haben abkaufen lassen.

Andernfalls haben Sie keine Anrechnung zu befürchten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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