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Änderung eines Erbvertrags

| 5. März 2019 19:42 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Das Erbe besteht aus Bargeld und Immobilie. In einem Erbvertrag treten 2 Erben A und B auf. Es soll verhindert werden, dass B einen Teil der Immobilie erbt. Kann ein Nachtrag helfen, der Erbeinsetzungen in Vermächtniszuwendungen umändert, so dass A Alleinerbe wird und B ein Barvermächtnis (in Höhe des bisherigen Erbes bekommt? Widerspricht dem §2087 (1).

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

§ 2087 BGB ist eine Auslegungsregel. Hier wäre zu überprüfen, was der Erbvertrag genau regelt. Eine Änderung des Erbvertrages ist nur möglich, wenn alle Beteiligten mitwirken. Wenn bisher geregelt ist, dass A und B erben und nunmehr nur ein Vermächtnis für einen der beiden vereinbart werden soll, muss der ursprüngliche Vertrag geändert werden. Ein einseitiger „Nachtrag" hilft hier nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-

Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2019 | 21:10

Frage vereinfacht: Kann man in einem Erbvertrag regeln, dass A Alleinerbe wird und B ein Barvermächtnis in Höhe von x% des Erbes gegenüber A erhält?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. März 2019 | 22:21

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, wenn sich alle Beteiligten einig sind, ist eine solche Regelung grundsätzlich möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel

Bewertung des Fragestellers 6. März 2019 | 08:26

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Meine Anfrage wurde zunächst etwas undeutlich gestellt; bei einer Nachfrage erhielt ich dann eine ser hilfreiche Antwort

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