Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Frage, ob ein PKW zum Hausrat zählt, war bereits Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Die Gerichte sind sich insofern nicht einig, doch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.01.1992, Az. XII ZB 148/91
ist ein PKW nur dann Haushaltssache, wenn er von den Ehegatten hauptsächlich gemeinschaftlich für private Zwecke und Haushaltsführung genutzt wurde. Nach Ihrer Darstellung spricht somit vieles dafür, dass der PKW zum „sämtlichen Hausrat" zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Vielen Dank für Ihre konkrete Antwort auf mein Anliegen.
Ich habe mir das Gerichtsurteil durch gelesen.
Dieses Urteil ist dann also auch auf mein Anliegen übertragbar bzw. so zu werten?
Das es sich ja bei mir um ein Erbfall bzw. Vermächtnis handelt.
Da das Auto grundsätzlich nur privat als Ehegatten genutzt wurde und niemals zu dienstlichen Zwecken, da beide Rentner, dürfte ich wohl richtig liegen, da Auto nicht an den einigen Erben herausgeben zu müssen. Da es sich hier um "sämtlichen Hausrat" handelt lt. Erbvertrag, der meiner Mutter als Vermächtnis hinterlassen wurde.
Gruß
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Ein Urteil das auf Basis eines anderen Sachverhalts ergangen ist, kann nicht 1:1 übernommen werden. Da mir die Details Ihres Falles nicht vollständig bekannt sind, kann hier im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs nur davon ausgegangen werden, dass der PKW wohl zum Hausrat gehören dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt