Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Frage, ob ein PKW zum Hausrat zählt, war bereits Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Die Gerichte sind sich insofern nicht einig, doch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.01.1992, Az. XII ZB 148/91 ist ein PKW nur dann Haushaltssache, wenn er von den Ehegatten hauptsächlich gemeinschaftlich für private Zwecke und Haushaltsführung genutzt wurde. Nach Ihrer Darstellung spricht somit vieles dafür, dass der PKW zum „sämtlichen Hausrat" zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt