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Abrechnung der Provisionszahlungen

| 4. September 2011 20:13 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jörg Salzwedel

Hallo,

ich arbeite seit einiger Zeit bei einem Makler im Büro auf 400€ Basis. Jetzt bin ich seit kurzem auch in der Vermittlung tätig und bekomme dafür Provision. Mein Chef sagt, ich soll ein Kleingewerbe anmelden und ihm dann Rechnungen stellen. Jetzt habe ich mir sagen lassen, dass das eine Scheinselbstständigkeit wäre. Ich möchte allerdings alles richtig machen und meine Frage deshalb: Wäre es auch strafbar wenn mein Chef mich als Angestellte abmeldet und ich zusätzlich die Aqkuise und Buchhaltung (das sind die Tätigkeiten die ich im Büro mache) auch in Rechnung stelle? Oder ist es das Problem, dass ich nur an einen Empfänger Rechnungen stelle? Ich würde das mit dem Vermitteln auch irgendwann gerne ausbauen und eventuell auch noch für andere arbeiten, aber das geht natürlich nicht von heute auf morgen. Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.Bis jetzt hat mein Chef das mit Kollegen folgendermaßen gemacht: Sie vermitteln unter dem Namen der Firma, machen Besichtigungstermine usw., dann bekommt der Käufer die Rechnung (auch von der Firma), der Käufer zahlt also direkt an meinen Chef, unsere Mitarbeiter (alle selbstständig)stellen daraufhin eine Rechnung an meinen Chef für die Vermittlung. Ist das denn ok so? Also wie Sie sehen, Fragen über Fragen und ich bin ratlos,weil mein Chef nur sagt: Mach mal... Über einen guten Tipp wäre ich sehr dankbar! MFG

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt.

Wichtige Abgrenzungskriterien pro Selbstständigkeit sind z.B. die freie Arbeitszeitgestaltung, keine Weisungspflichten, eigene Betriebsmittel, keinen Urlaubsanspruch und keine Überstundenbezahlung.

Strafrechtlich (§1 SchwarzArbG) wird es relevant, wenn diese Kriterien nicht nur vorübergehend erfüllt sind.
Wenn dies jedoch lediglich über mehrere Monate bestand haben sollte und Sie auch nachweislich Bemühungen anstellen, auch andere Auftraggeber zu finden, kann Ihnen in dieser Hinsicht nichts passieren.

Rückfrage vom Fragesteller 4. September 2011 | 21:28

Danke! Das heißt mein Chef muss mich abmelden. Ich mache mich Selbstständig und berechne ihm die Vermittlung, Buchhaltung usw., ein eigenes Auto würde ich dann auf mich (Geschäft) laufen lassen. Weiterhin habe ich vor Grundrissgestaltungen zu machen, hierfür Flyer zu erstellen und zu annoncieren (Zeitung, Immobilienzeitschriften)usw., selbst wenn ich hier nur hin und wieder Aufträge bekomme wäre ich also auf der sicheren Seite? Habe ich das richtig verstanden? MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. September 2011 | 22:01

Sehr geehrte Fragestellerin,

in diesem Fall sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie dies in dieser Form tun und nachweisen können.

Sie können mir gern weiter per E-Mail kostenfrei Nachfragen senden. Ich bitte letztlich noch um eine Bewertung meiner Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. September 2011 | 21:53

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