Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Ehefrau lebt zwar mit ihrem Ehemann in einer Bedarfsgemeinschaft, es gibt jedoch keine Verpflichtung der Ehefrau den Pflichtteil einzufordern.
Sie darf auch mit Ihrer Mutter und ihrem Sohn einen notariellen beurkundeten Erbvertrag abschließen, in dem sie nach dem Tod der Mutter zugunsten des Sohns auf den Pflichtteil verzichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo und danke für ihre Rückmeldung
Muss Ehefrau ihr Pflichteil aus dem Tod ihres Vaters nicht einklagen , da ihre Mutter das Geld nicht hätte ? Oder was ist genau der Grund ?
Wenn nun zu Lebenszeit der Mutter ( von Ehefrau ) diese Pflichteilsablehnung Notariell gemacht wird trotz der Abhängigkeit der Ehefrau und ihrem Mann von ALG 2 , kann ihr aber kein Nachteil entstehen später seitens vom
Amt? Notarin hat gesagt es muss unbedingt zu Lebenszeit gemacht werden , sonst kann nach dem Tod verpflichtet werden vom Sozialamt das Ehefrau vom
Sohn ihr Pflichtteil Einklangt
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
die Mutter könnte Stundung des Pflichtteils beantragen. Daher würde die Einforderung des Pflichtteils nicht zur Verringerung der Hilfsbedürftigkeit führen.
Aus der Pflichtteilsablehnung kann ihr später kein Nachteil entstehen.
Mit freundlichen Grüßen