Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1) Erben jetzt wir 4 Geschwister?
Ja, aufgrund des zitierten Testamentes sind Sie je zu ¼ Erbe geworden.
2) Wird bei mir der nach dem Tod unseres Vaters erhaltene Pflichtteil angerechnet, oder gehe ich leer aus?
Sofern in dem Testament keine Regelung für diesen Fall getroffen ist, dann erben Sie zu ¼ und es erfolgt auch keine Anrechnung.
Offen bleibt, ob Ihre Geschwister noch den Pflichtteil nach dem Vater beantragen, da die Verjährung lt. Sachverhaltsschilderung noch nicht abgelaufen ist und somit der Nachlass sich insgesamt verringert.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Sperling, Rechtsanwältin