Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

unterhalt mit kind mit neuem lebenspartner

6. Juli 2006 16:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels

meine ehe wurde nach etwa 5 jahren 2002 geschieden.mein kind wird ende juli 8 jahre alt.ich arbeite seit 5 jahren halbtags.verdiene netto 685,-euro und beziehe 240,-euro unterhalt für mich von meinem ex.dazu den unterhalt für mein kind.mein freund zieht mitte juli bei mir ein. möchte wissen: bekomme ich ab august weiterhin unterhalt?wird der unterhalt gekürzt(evtl auch aufgrund das meine tochter 8 wird)?wie ist es mit dem unterhalt im fall das die partnerschaft scheitert und ich wieder allein leben würde?


Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Durch den Zusammenzug mit Ihrem neuen Partner ändert sich an Ihrem Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Mann nichts. Dies gilt selbstverständlich auch für die Ansprüche des Kindes gegen den Vater.

Nur wenn Sie z.B. für den neuen Partner den Haushalt führen würden, anstatt einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, käme z.B. die Anrechnung eines fiktiven Einkommens in Betracht. Da Sie einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen und Ihnen aufgrund des Alters des Kindes im Hinblick auf die erforderliche Kindesbetreuung auch keine Ausweitung der beruflichen Tätigkeit zugemutet werden kann, kommt eine solche Anrechnung hier nicht in Betracht.

Da sich der Zusammenzug mit dem neuen Partner nicht auswirkt würde dies naturgemäß auch dann gelten, wenn diese Partnerschaft wieder aufgelöst werden sollte.

Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg


Rückfrage vom Fragesteller 6. Juli 2006 | 20:35

habe nicht mit dieser antwort gerechnet.habe von vielen seiten mitbekommen das die unterhaltzahlung sofort eigestellt wurde sobald jemand mit einzog.liegt es in meinem fall daran das ich trotz meinem kind halbtags berufstätig bin?habe mit meinem ex gespochen.er sieht das natürlich auch anders!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Juli 2006 | 21:59

Sehr geehrte Fragestellerin,

mit Ihrer Berufstägkeit hat die Antwort nichts zu tun. Maßbeglich für den nachehelichen Unterhalt ist immer der konkrete Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Allein durch das Zusammenziehen mit einem neuen Partner ändert sich hieran nichts. Zwar könnte Ihr Ex-Mann einwenden, dass ihr Unterhaltsanspruch verwirkt sei, § 1579 Nr. 7 BGB , hierfür wäre es aber erforderlich, dass die neue Beziehung "eheersetzend" ist, also eine feste soziale Verbindung darstellt. Hierzu wäre eine mindestens seit 2-3 Jahren andauernde Partnerschaft erforderlich. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen würden könnte Ihre Ex-Mann die Unterhaltszahlungen kürzen oder ganz einstellen, je nach den Umständen des Einzelfalles. In einem evtl. Unterhaltsprozess müßte er diese Umstände allerdings beweisen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER