Mindestlohn wegen EU einklagbar ?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Matthias Kassner
Sehr geehrte Anwälte,
In Artikel 4 der Europäischen Sozialcharta ist ja geschrieben, dass in der EU ein Lohn herrschen muss, wobei eine Familie davon leben kann.
Deutschland hat dies ja auch ratifiziert.
Unabhängig der bestehende Wucherstrafvorschriften oder des § 138 BGB hätte ich gerne von ihnen gewusst, ob Deutschland sich hier nicht vertragsbrüchig verhält, wenn es dank Hartz 4 und der fehlenden Mindestlöhne im Leiharbeiterbereich nichts tut ?
Ich zitiere "das sich so für soziale Gerechtigkeit einsetzt, sei an die das in der von Deutschland ratifizierten europäischen Sozialcharta des Europarates festgeschriebene “Recht auf ein gerechtes Entgelt (Artikel 4), das allen Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern” soll. Und weiter sollte Sie zur Kenntnis nehmen, “Um die Umsetzung dieses sozialen Grundrechts operationalisieren zu können, ist vom Europarat ein Schwellenwert definiert worden, der bei 60 % des Netto- Durchschnittseinkommens liegt § (Lörcher 2006). In Deutschland läge ein solcher Schwellenwert bei netto 7,79 pro Stunde, was brutto einem Stundenlohn von 12 Euro entsprechen würde. Angesicht des real existierenden Armutslohnsektors ist Deutschland vom Europarat mehrfach wegen des Verstoßes gegen die Europäische Sozialcharta kritisiert worden (zuletzt: Council of Europe 2007)…."
http://womblog.de/2008/07/17/mindestlohn-stueckwerk-und-blenderei-der-groszen-koalition/
Wäre daher ein angemessener Mindestlohn in irgendeiner Form einklagbar ?
Da der Bundesrat ein Recht auf eine Normenkontrollklage hat, die sich ja jetzt offenbar auch auf EU Recht bezieht.:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-der-Bundesrat-gegen-den-Bundestag-Gesetze-durchdrücken--__f73101.html
hätte ich daher gerne gewisst, ob hier BverGE Richter, der Präsident, der Bundesrat oder die EU Kommission, die Deutsche Bundesregierung wegen der Verletzung diverser Verträge und Gesetze dazu zwingen kann, hier einen Mindestlohn flächendecken und auch für die Leiharbeiter einzuführen.
Eingrenzung vom Fragesteller
06.09.2009 | 10:06
Eingrenzung vom Fragesteller
06.09.2009 | 10:08









