Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Da ich bis jetzt noch nicht weiß, ob ich überhaupt irgendwas zuzahlen muss (wird wohl so sein aber bis jetzt noch nichts Schriftliches erhalten), sollte es doch rechtens sein, dass ich einen Kredit für den Austausch unserer 30 Jahre alten Heizungsanlage aufnehme und die Verbindlichkeiten zur Bereinigung des Nettoeinkommens einsetze? Unser Kontoguthaben möchten wir für etwaige "Notfälle" nicht plündern.
Wenn ein Austausch der Heizungsanlage erforderlich ist, können Sie diese Maßnahme selbstverständlich vornehmen. Für die Kreditaufnahme, die das verfügbare Einkommen mindern würde, muss aber eine Notwendigkeit bestehen. Sie können einen Notgroschen für sonstige unvorhergesehene Ausgaben behalten. Wenn aber aufgrund der Höhe Ihrer Ersparnisse kein nachvollziehbarer Grund für die Kreditaufnahme besteht, wäre der monatliche Abtrag nicht zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich stets um Wertungsfragen.
Problematisch ist weiterhin der Zeitpunkt der Kreditaufnahme: Jedenfalls, wenn die Inanspruchnahme auf Unterhalt bei Eingehung des Vertrages absehbar war, werden Gericht die Notwendigkeit der Belastung verschärft prüfen.
2. Reicht es aus, die 5% des monatlichen Bruttoeinkommens als Rücklage zur Altersvorsorge auf ein normales Sparbuch einzuzahlen und sind diese in vollem Umfang vom Einkommen abziehbar?
Bei schon angespartem Vermögen kommt es nicht auf die Anlageform an. Die zusätzliche Altersvorsorge wirkt so, dass ein bestimmter Betrag Ihres Vermögens als Schonvermögen für die Altersvorsorge abgezogen wird.
Für die laufenden Einkünfte gilt, dass die Altersvorsorge wirklich betrieben werden muss. Insoweit halte ich die Rücklage auf einem Sparbuch, das jederzeit aufgelöst werden kann, für riskant. Zwar ist das von einzelnen Gerichten anerkannt worden, es besteht jedoch ein Restrisiko.
Aus diesem Grund halte ich eine Geldanlage, die nicht jederzeit aufgelöst werden kann, für sicherer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Danke für die zügige Antwort.
zu1. (....Sie können einen Notgroschen für sonstige unvorhergesehene Ausgaben behalten. Wenn aber aufgrund der Höhe Ihrer Ersparnisse kein nachvollziehbarer Grund für die Kreditaufnahme besteht, wäre der monatliche Abtrag nicht zu berücksichtigen....)
Würde denn ein Kontoguthaben von ca.10000€ als Notgroschen/Schonvermögen gewertet?
zu2. (....Bei schon angespartem Vermögen kommt es nicht auf die Anlageform an. Die zusätzliche Altersvorsorge wirkt so, dass ein bestimmter Betrag Ihres Vermögens als Schonvermögen für die Altersvorsorge abgezogen wird...)
Kann ich denn nicht auf meinem Girokonto Vermögen ansammeln welches für die Altersvorsorge gedacht ist?
Schöne Grüsse
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Einen Notgroschen von 10.000 € halte ich für die gesamte Familie noch für angemessen. Dies lässt sich mit Rücklagen für Reparaturen oder Neuanschaffungen aus meiner Sicht rechtfertigen.
Wenn Sie auf Ihrem Girokonto Vermögen ansammeln, wird dies im Rahmen der Schonbeträge berücksichtigt. Wenn es aber nicht um den Schonbetrag aus dem Vermögen geht, sondern um die Frage, ob (regelmäßige) Abzüge vom Einkommen für eine noch aufzubauende Altersvorsorge vorgenommen werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich Altersvorsorge betreiben.
Wenn es also um eine Reduzierung der laufenden Einkünfte geht, ist ein vernünftiger Vertrag (Rentenversicherung, Lebensversicherung oder Sparverträge mit einer entsprechenden Laufzeit) die sicherere Option.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel