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vollj. Unterhalt - Übergangsphase

| 30. Januar 2007 14:38 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

meine Tochter verlangt von mir Unterhalt für die Zeit nach ihrem Abitur ( März 2007 ) bis zu ihrem Dienstbeginn ( 01.07.2007) bei der Bundeswehr.

Sie hat sich als Zeitsoldatin ( 12 Jahre) verpflichtet und möchte dort studieren.

Ist diese Zeit, zwischen Abi und dem Dienstbeginn, als nun als Übergangsphase zu einer Ausbildung zu sehen, oder als Zeit bis zum Beginn einer Erwerbstätigkeit ( Beamter auf Zeit ), für die kein Anspruch auf Unterhalt besteht?

Vielen dank.

30. Januar 2007 | 15:29

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich ist Ihre Tochter verpflichtet für Ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Es obliegt ihr die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Da es sich hier nur um einen relativ geringen Zeitraum von drei Monaten handelt (April-Juni) wird aber nur die Aufnahme einer Aushilfstätigkeit bzw. einer Teilzeittätigkeit anzunehmen sein.

Jedenfalls ist Ihre Tochter nicht berechtigt auf Ihre Kosten als Volljährige drei Monate Urlaub zu machen.

Zu bedenken ist aber die Frage, ob sich ein aufwendiges Gerichtsverfahren für diesen Zeitraum lohnt.

Anzuraten wäre hier eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Tochter, die eine deutliche Herabsetzung des bisherigen Unterhaltes beeinhalten sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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Vielen Dank, dies ist auch meine Meinung. Ein Vergleich erübrigt sicht, da Zurzeit UH Nachforderungen gestellt werden, und eine UH-Klage anhängig ist.

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Vielen Dank, dies ist auch meine Meinung. Ein Vergleich erübrigt sicht, da Zurzeit UH Nachforderungen gestellt werden, und eine UH-Klage anhängig ist.


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