Wir können die Ware so natürlich nicht weiter verkaufen, da es auf ihren Namen Online registriert ist. ... V. m. § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB eine Ausnahme für digitale Inhalte vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Verbraucher hat ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, Der Verbraucher hat zur Kenntnis genommen, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, und Die Ausführung des Vertrags hat begonnen (z. ... Zusätzlich wurde bei der Aktivierung die sofortige Ausführung des Vertrags und der damit verbundene Verzicht auf das Widerrufsrecht ausdrücklich bestätigt.