Ein Schaden ist aus unserer Sicht aktuell noch nicht entstanden, die Pläne der Küche haben wir fertig zum Gespräch mitgebracht, der Berater musste die Ausstattung im Programm nur eingeben, es erfolgte keine Beratung in dem Sinn. Ein Aufmaß der Küche ist ebenfalls noch nicht erfolgt, da das Haus in das die Küche eingebaut werden soll noch nicht gebaut ist. Im Vertrag steht allerdings auch: - Auftragsänderungen sind möglich bis max. 1 Woche nach erfolgtem Aufmaß - Eine Auftragsänderung ist kostenfrei - Bei einer weiteren Änderung fallen Kosten je nach Aufwand an - Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich in Form einer Änderungsbestätigung erfolgen Gerade diese Punkte eröffnen nun aus unserer Sicht die Möglichkeit, die Planung dahingehend kostenfrei zu ändern, dass wir die Planung auf lediglich z.B. einen Hochschrank ändern, somit würden wir zwar den preis für einen Schrank zahlen, den wir auch nutzen können, jedoch bis zu 4.200 € Schadenersatz vermeiden.