Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können den Kaufpreis bzw. die vereinbarte Anzahlung bei Lieferung einbehalten. Ihnen steht nämlich bis zur vollständigen Lieferung ein Zurückbehaltungsrecht zu. Solange der Verkäufern nicht vollständig liefert bzw. die Küche Mängel aufweist (steht schief) haben Sie das Recht, die Gegenleistung ( Zahlung des Kaufpreises) bis zur Beseitigung aller Mängel zu verweigern.
Sie können auch der Gegenseite eine Frist setzen, bis zu denen die Mängel beseitigt werden sollen und gleichzeitig mitteilen, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf die Mängel selbst auf Kosten des Verkäufers beseitigen lassen. Dann behalten Sie vom Kaufpreis die Mängelbeseitigungskosten ein.
Selbstverständlich können Sie sich auch mit dem Verkäufer wegen nicht behebarer Mängel auf einen Minderungsbetrag einigen.
Auf jeden Fall haben Sie momentan ein Zurückbehaltungsrecht und müssen der Zahlung der 2.500 Euro nicht nachkommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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