Ich habe Ihr mitgeteilt, dass ich das ausschließe, da ich für Monate im Ausland bin und keine Möglichkeit habe, die Möbel aus der Wohnung zu holen und andersweitig zu verkaufen. Daraufhin habe ich folgende Antwort von Ihr erhalten: "Hallo ****, im Zusammenhang mit der am 29.04.2025 geschlossenen Ablösevereinbarung für den Verkauf von Möbeln für die Wohnung in der *****-Strasse 34, 56179 Vallendar, möchte ich dir erstmals informieren, dass die Möbel bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in deinem Besitz bleiben. ... Um dir zu unterstützen, habe ich Herr ***** gebeten, ob er oder sein Immobilienmakler, da sie in Vallendar ansässig sind und bei der Vermietung der Wohnung vor Ort agieren können, beim Verkauf der Möbel, des Kühlschranks und der Waschmaschine in der Wohnung behilflich sein könnten.