17.1.2008
von Rechtsanwalt Martin Kämpf
Sehr geehrte Damen und Herren, nach zwei Zylinderkopfreparaturen (Serienfehler des Modells) während der Gewährleistung und Garantie vor 26 und 14 Monaten ist nun zwei Monate nach Ablauf derselben erneut die gleiche Reparatur fällig. Die externe Reparaturfirma (Zylinderkopf wurde von meinem Händler eingesendet), die den Zylinderkopf repariert/austauscht, übernimmt die Austauschkosten von 900 € - exkl. der Arbeitskosten (Einbau durch Händler) von 550 € - vorweg auf Kulanz. Der Kfz-Hersteller jedoch, wird eine evtl. teilweise Erstattung der (Arbeits-)Kosten erst nach Versenden des Kulanzantrages inkl. der Reparaturrechnung durch den Autohändler prüfen.