Sehr geehrte Anwälte, Ein Erbteilverkauf wird ja über einen Notar gemacht Wenn zum Erbe ein Haus gehört und zum Erbe auch ein Gemeinschaftsmietekonto wo Mieten vom Haus eingehen, so gehe ich richtig in der Annahme das a ) auch der neue dritte der mir den Anteil abkauft in den Genuss des Kontos kommt und ich darauf also achten muss, dass ich nicbt auf den Wert der Immobilie alleine fixiert bin, sondern bei einem Erbteilverkauf ich daran denken muss, dass der neue, der dann in die Erbengemeinschaft einsteigt also mir mein Teil abkauft, mir dann auch einen angemessenen Ausgleich dafür gibt, dass der neue in den Genuss des Gemeinschaftskontos mit dem Geldbetrag kommt ?