Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Welche Ansprüche können vor Ablauf der Frist gestellt werden?
Erbansprüche können leider erst nach Eintritt des Erbfalls geltend gemacht werden.
Welcher Verkehrswert wird der Anspruchsermittlung zu Grunde gelegt, vor Verkauf oder nach Verkauf?
Es wird der Verkehrswert in Ansatz gebracht, der bei Beurkundung des Kaufvertrages besteht.
Inwiefern wirkt sich das nachrangige Wohnrecht auf den Verkehrswert des Hauses aus?
Die ist keine Rechtsfrage, daher kann hier auch nur spekuliert werden. Sie können davon ausgehen, dass ein komplettes Wohnrecht den Verkehrswert des Hauses um ca. die Hälfte mindern würde.
An wen werden von Amtswegen welche Ansprüche für den Fall gestellt, dass die Mutter stationär pflegebedürftig wird und die Kosten nicht aus eigenen Mitteln zu bestreiten sind?
Hier werden die Kinder der Frau als Unterhaltsverpflichtete in Anspruch genommen. Daher nicht nur Ihr Bruder, sondern auch sie und zwar gesamtschuldnerisch.
Wie hoch müssten etwaige Ausgleichszahlungen vom Käufer an den zweiten Bruder und die Abkömmlinge der Schwester heute mindestens ausfallen (unter Berücksichtigung Wohnrecht / Kaufpreis), um sich vor späteren Ansprüchen zu schützen?
Da ein Verzicht z.B. auf Pflichtteilsergänzungsansprüche immer nur durch notarielle Vereinbarung zu regeln ist, kommt es immer darauf an, in welcher Höhe Sie sich abfinden lassen möchten, um auf die spätere Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen abzusehen. Der Pflichtteil entspricht daher immer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Geht so Etwas in Bezug auf minderjährige Abkömmlinge überhaupt?
Minderjährige Abkömmlinge müssten in diesem Fall durch Ihren gesetzlichen Vormund vertreten sein, da ein Verzicht auf Rechte ein nicht zustimmungsfreies Rechtsgeschäft darstellt.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze
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