Übergang in Erwerbsminderungsrente mit Wechsel PKV in GKV
IST-Situation • Jahrgang 1963, angestellt bei aktueller Firma seit 11 Jahren ( ungekündigt ) •Seit Nov 2014 AU – seit Ende 2014 Bezug Krankentagegeld über PKV • PKV hat keine automatische Höchstgrenze KTG 18 Monaten • Bisher haben die Gutachter der PKV Aussicht auf Wiedereintritt in Arbeit bestätigt ( und somit zahlt die PKV aktuell weiter ) • Behandelnder Arzt rät jetzt zum Übergang in Erwerbsminderungsrente ( finanziell nur machbar mit gleichzeitigem Wechsel in die GKV ) ZIELE „sicherer / fehlerfreier Weg in Erwerbsminderungsrente mit GKV" •Übergang in Erwerbsminderungsrente • Vorheriger – dauerhafter – Wechsel in GKV •„Schlusszahlung" der letzten Firma ( Abfindung und / oder Auszahlung Resturlaub ) soweit ich weiß • ist ein Wechsel in GKV – bis zum Alter von 54 Jahren – möglich wenn der Verdienst unter die Bemessungsgrenze fällt oder Arbeitslosigkeit eintritt •können sich gesetzlich Versicherte nach Ablauf der 18 Monate KTG-Bezug (Aussteuerung) arbeitslos melden - auch wenn sie nicht arbeitsfähig sind - um Arbeitslosengeld zu beziehen •muss die Erwerbsminderungsrente beantragt werden ehe 2 Jahre AU abgelaufen sind ( da man in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mind. 3 Jahre Rentenversicherungspflichtig gewesen sein muss – was bei PKV-KTG-Bezug nicht der Fall ist) FRAGEN •Wenn der Gutachter der PKV feststellt, dass keine Aussicht mehr auf Wiedereintritt in Arbeit besteht und somit Erwerbsminderungsrente zu beantragen ist, kann ich mich dann ebenso wie ein gesetzlich Versicherter „arbeitslos melden" und somit ozurück in die GKV wechseln ozunächst Arbeitslosengeld beziehen odann den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen ( gibt es hier Mindestzeiten um dauerhaft in der GKV bleiben zu können ?)