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Verpfändung einer priv. Rente

| 21. April 2007 17:48 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


13:49

Meine Frau und ich haben vor 15 J. bei einer engl. Versicherung eine Kapital-Lebensversicherung und eine reine
Leibrentenversicherung abgeschlossen. Wir schuldeten
unserem Steuerberater noch Entgelte für Tätigkeiten
und haben ihm eine Abtretungsvereinbarung/Verpfändung für
beide Versicherungen unterschrieben. Die Abtretung wurde
offengelegt und für sie gilt Deutsches Recht.
Nun war die Kapital-LV zur Auszahlung fällig und daraus wurde die finanzierende Bank befriedigt so dass davon nichts mehr übrig blieb. Wir würden nun eine jährliche Rente - erstmals Ende 2007 - erhalten. Eine Kapitalansammlung gibt es nicht.
Der Steuerberater möchte nun auf diese Rentenzahlungen Zugriff
nehmen.
Ich habe gelesen dass bei einer Riester-Rente eine Verpfändung
nicht statthaft ist. Deshalb die Frage: Ist unsere Abtretung/Verpfändung der jährlichen Renten überhaupt statthaft/gültig ?

21. April 2007 | 18:12

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Der Pfändungsschutz für die sog. Riesterrente ergibt sich aus der Zertifizierung der jeweiligen Versicherung gemäß dem AltZertG (Gesetzes über die Zertifzierung von Altersvorsorgeverträgen). Ich gehe allerdings davon aus, dass es sich bei der vor 15 Jahren abgeschlossenen Leibrentenversicherung um keine zertifizierte Versicherung in diesem Sinne gehandelt hat, da es zu dieser Zeit diese Zertifizierung noch nicht gab.

Damit war die Versicherung grundsätzlich übertragbar und damit auch pfändbar.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

http://www.ra-freisler.de
http://www.kanzlei-medizinrecht.net




Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 21. April 2007 | 18:33

In der schriftl. Abtretungsvereinb./Verpfändung steht nicht
ausdrücklich dass diese unwiderruflich ist. Ist damit ein
Widerruf möglich

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. April 2007 | 13:49

Ein Widerruf einer Abtretung oder Verpfändung ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Martin P. Freisler
Rechtsanwalt

www.ra-freisler.de

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