Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Der Pfändungsschutz für die sog. Riesterrente ergibt sich aus der Zertifizierung der jeweiligen Versicherung gemäß dem AltZertG (Gesetzes über die Zertifzierung von Altersvorsorgeverträgen). Ich gehe allerdings davon aus, dass es sich bei der vor 15 Jahren abgeschlossenen Leibrentenversicherung um keine zertifizierte Versicherung in diesem Sinne gehandelt hat, da es zu dieser Zeit diese Zertifizierung noch nicht gab.
Damit war die Versicherung grundsätzlich übertragbar und damit auch pfändbar.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
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Antwort
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In der schriftl. Abtretungsvereinb./Verpfändung steht nicht
ausdrücklich dass diese unwiderruflich ist. Ist damit ein
Widerruf möglich
Ein Widerruf einer Abtretung oder Verpfändung ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
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