Der Fall, zu dem ich gerne ein paar Fragen anbringen würde, stellt sich wie folgt dar: Person A wurde im Sommer 2011 wegen Körperverletzung (§§223) zu einer Strafe von 30 Tagessätzen verurteilt. (600€ insgesamt) Wenn ich mich bis jetzt richtig informiert habe, wurde diese Strafe nicht im Führungszeugnis des Bundeszentralregisters verzeichnet, da es sich um eine Strafe von unter 90 Tagessätzen gehandelt hat. (?) ... Vergangenes Wochenende erreichte Person A nun der Strafbefehl eines Landesgerichts aus Thüringen, in dem eine Strafe von 50 Tagessätzen (insgesamt 1000€) festgelegt wurde. Es ergeben sich konkret folgende 2 Fragen: Muss Person A durch die zweite Strafe wegen Drogenbesitzes mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen?