Frau XXX bestätigt den Empfang dieser Beträge. 2.Novation – Leibrente a.Für die Zeit nach der Ehescheidung verzichten wir gegenseitig auf den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall des Notbedarfs, gleichgültig, ob ein Unterhaltsanspruch gegenwärtig bereits erkennbar hervorgetreten ist oder nicht. b.Diesen Verzicht nehmen wir hiermit gegenseitig an. c.Der Verzicht gilt auch im Fall einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften oder der Rechtsprechung weiterhin. 3.Als Abfindung für den Verzicht auf den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt vereinbaren wir folgende Leibrente, die nicht den Vorschriften über den gesetzlichen nachehelichen Unterhalt unterliegt. a.Ich, Herr XXX verpflichte mich, an meiner Ehefrau, Frau XXX – nachstehend kurz: „die Berechtigte" – als Leibrente ab Januar 2011 bis einschließlich dem Monat Mai 2013 monatlich einen Betrag i.H.v. ... Frau XXX ist befugt, sich jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde ohne jeden Nachweis erteilen zu lassen auch für einzelne Leibrentenbeträge. f.Eine Sicherstellung dieser Verpflichtung etwa durch Eintragung einer Reallast wird trotz Belehrung über die Möglichkeiten nicht gewünscht. 4.Wir wurden vom Notar über die Vereinbarung eines eigenen, von den gesetzlichen Ansprüchen losgelösten vertraglichen Unterhaltsanspruchs eingehend belehrt. Wir wissen somit insbesondere, dass eine Änderung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse auf den zugesagten vertraglichen Unterhalt ebenso wenig eine Auswirkung hat wie die Wiederheirat des Berechtigten oder Verpflichteten. 5.Wir sind darauf hingewiesen worden, dass eine Erweiterung des Ehegattenunterhalts auch im Wege der Novation möglicherweise nicht zulasten vorrangig unterhaltsberechtigter Kinder gehen darf.