Kurze vorgeschichte: ich lebe seit sept.06 von meinem mann getrennt, wir haben 3 gemeinsame kinder. der große (14) lebt seit nov.06 bei seinem vater, die beiden kleinen (12und6)bei mir.im jan.07 wurde im beisein beider anwälte eine umgangsvereinbarung (alle 14 tage am wochenende, ohne übernachtung für den jüngsten; sowie ein tag unter der woche) ausgehandelt.dies wurde knapp ein halbes jahr später von meinem ex-mann über den haufen geworfen, indem er seine wünsche vor gericht eingeklagt hat.im sept.07 war die scheidung, mit folgender vereinbarung den umgang betreffend: 1. u 3. we sind die kinder von freitag 17.00 bis sonntag 17.00 beim KV, 2.und 4.we bei der KM, in der woche, wo die kinder nicht beim Kv sind, kann er sie einen tag in der woche von kita bzw schule abholen und bringt sie 17.00 zurück. das gleiche gilt für das kind, welches beim kv lebt. feiertage und ferien waren leider nicht berücksichtigt. gestern habe ich erneut eine klage erhalten, bezüglich der ferien- und feiertagsregelung für 2008. mein ex-mann schreibt mit darin termine vor, an denen er die kinder haben möchte, ohne mit mir im vorfeld darüber gesprochen zu haben. meine vorschläge der gesamten umgangsregelung wurden völlig außer acht gelassen, zu gemeinsamen gesprächen ist es nie gekommen. was noch dazu kommt, ist , dass mein ex für seine beiden kinder gerade mal 60,- unterhalt zahlt; und das auch nur sehr unregelmäßig. mit der einhaltung der hol-und bringezeiten nimmt er es auch nicht besonders ernst. ich erhalte meine kinder nie zum vereinbarten termin. mit der erziehung unseres ältesten sohnes scheint er auch hoffnungslos überfordert zu sein.(alkohol ect) leider weiß ich nicht, wie ich mich nun verhalten soll. ich habe den eindruck, dass meinem ex nicht um das wohl seiner kinder geht, sondern nur darum, mich in aller form zu schädigen. ich habe nächste woche einen gerichtstermin, zu dem ich auch beide kinder mitbringen soll.die klage meines mannes bezieht sich auch nur auf dieses jahr. die termine an denen er seine kinder sehen möchte, liegen so, dass es in seinen zeitplan passt. 1 tag zu weihnachten, einen an neujahr. welche regelung lässt sich da treffen?