26.6.2008
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Er führt nun an, wir müssten ihm "bis 25" Unterhalt zahlen, meine Information ist, dass es bis 21 ist, solange ein Kind zur Schule geht und die Ausbildung zielstrebig angeht, ansonsten bis zum Ende der ersten Schul- oder Berufsausbildung. Auch wurde mir gesagt, dass die Unterhaltspflicht der Eltern endet, sobald das Kind Schule oder Ausbildung schuldhaft abbricht. Ich möchte meinem Sohn gern schwarz auf weiß zeigen können, wie sich die Rechtslage verhält - es kann nicht sein, dass er bis 25 Jahre vielleicht nebenher jobbt und ansonsten auf der faulen Haut liegt, weil er ja Unterhaltsanspruch hat?