Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz regelt: Unterhaltsansprüche gehen nur dann an das Sozialamt über, wenn das Einkommen der unterhaltspflichtigen Angehörigen (z. B. Eltern) über 100.000 € brutto pro Jahr liegt
Es besteht also kein Unterhaltsanspruch, wenn der Elternteil weniger als 100.000 € brutto jährlich verdient und das Kind Grundsicherung dauerhaft bezieht.
Ein Anspruch kann nur entstehen, wenn das Einkommen der Eltern die Grenze überschreitet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Manuel Kruppe
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Rechtsanwalt Manuel Kruppe
Die Eltern sind geschieden, das Einkommen beider Eltern zusammen liegt über 100000€.
Kann ein Unterhaltsanspruch bestehen?
Jeder Elternteil wird separat betrachtet. Nur derjenige, der diese Grenze überschreitet, kann zum Unterhalt herangezogen werden. Beide Elternteile gemeinsam über 100.000 € reicht nicht aus, wenn jeder für sich unter der Grenze bleibt.