Guten Tag, ich bin für meine 18jährige Tochter, die zur Zeit bei ihrem Vater, meinem Ex, lebt, unterhaltspflichtig, nur anteilig gemäß der Höhe meines Einkommens im Verhältnis zum Einkommen meines Ex, das ist mir bekannt und berechne ich monatlich mit dem Smartrechner. ... Ich habe in dem Altbau jedoch ständig mit Erhaltungsmaßnahmen zu tun und hatte im September und Oktober Erhaltungskosten in den beiden vermieteten Apartments Höhe von 9500€ Des weiteren musste ich eine Außentreppe samt Keller darunter und Mauer daneben trockenlegen für 24000€, da der vermietete Wohnraum nur 33% der Gesamtwohnfläche ausmacht, kann ich davon ca. 8000€ steuerlich als Erhaltungsaufwand bei den Vermietungen geltend machen. Bei einer jährlichen Mieteinnahme von 10200 € rutsche ich mit Ausgaben bezogen auf die Vermietung in Höhe von 17500 € ins Minus, werde deshalb die Ausgaben steuerlich auf 2 oder 3 Jahre verteilen.