Guten Tag, die Situation ist die folgende: -ich bin der Vater, -wir leben getrennt, -haben ein Kind (2 Jahre, gemeinsames Sorgerecht) -wir haben uns auf ein "echtes Wechselmodell" geeinigt . -die Mutter bezieht seit Sept. 2022 Bürgergeld -das Kindergeld habe ich beantragt, die Auszahlung erfolgt aber direkt an die Mutter Das örtliche Jobcenter hat mich mit folgendem Betreff angeschrieben: Übergang eines Unterhalsanspruchs gemäß §33 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) Bedarfsanzeige und Aufforderung zur Auskunftserteilung. ... Der Unterhalt für das Kind übersteigt wahrscheinlich den Betrag den das Jobcenter dem Kind als Leistungen Zahlt.