Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können beim Arbeitgeber für 6 Monate nach dem Pflegezeitgesetz eine Freitstellung beantragen und wenn die Voraussetzungen gegeben sind (mind. 15 AN im Unternehemen) dann muss er das gewähren oder Sie einigen sich anderweitig über das Ruhen des Arbeitssverhältnis.
Sofern Sie und der Vater der Kinder das gemeinsame Sorgerecht haben, muss er zustimmen, dass Sie die Kinder mitnehmen und wenn die Kinder hier gemeldet bleiben, dann bleibt die Schulpflicht, nur wenn eine Ummeldung ins AUslangd erfolgt, dann besteht die Schulpflicht hier nicht. Eine Freistellung der Kinder müssen SIe mit der Schule klären, einen Anspruch haben Sie nicht, wenn die Kinder hier gemeldet sind. Das Kindergeld kann der Vater hier beziehen. Wenn Sie die Kinder mitnehmen, bleibt die Unterhaltspflicht des Vaters dennoch bestehen. Wenn die Kinder beim Vater bleiben, müssten Sie evtl. Unterhalt zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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14.12.2021
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19:31
Antwort
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