12.1.2017
von Rechtsanwältin Bianca Vetter
Ich bin seit November 2013 vom Vater meines Kindes getrennt und seit März 2016 geschieden. Seit der Trennung bekomme ich vom Vater monatlich 272 (292) Euro Unterhalt für meinen Sohn, das haben wir privat vereinbart, weil der Vater sich 2012 selbstständig gemacht hat und die Selbstständigkeit etwas brauchte, um anzulaufen. ... Nun ist es so, dass mein Exmann für 2015 und 2016 noch keinen Einkommenssteuerausgleich gemacht hat, dieser jetzt wohl aber in der Mache ist. und mir schon bei der Scheidung gesagt hat, dass dann auch der Unterhalt für meinen Sohn angepasst wird und ich gehe davon aus, dass das mindestens 100 Euro im Monat mehr sind, wenn nicht sogar noch mehr., weil ich weiß, dass Auftragslage und Aufträge gut sind.