Ich befinde mich in folgender Situation: - Sohn 9 Jahre alt, von Geburt an bei mir lebend, geteiltes Sorgerecht seit 2015 - Ich, verheiratet, noch eine 2 jährige Tochter, inniges Verhältnis zu ihrem Bruder, noch einen Halbbruder der 14 tägig zu uns kommt - Umgangskontakte meines Sohnes zum Vater regelmäßig den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend - kein Unterhalt, Vater hat versuchte gegen den Unterhaltstitel zu klagen, hat im Januar diesen Jahres verloren und wurde von einem Sachverständigen für komplett gesund und berufsfähig erklärt - soziales Umfeld meines Sohnes, jegliche Fürsorge liegt bei mir - wir, intakte Familie, mein Mann Beamter, ich grundsätzlich zu Hause aber mit Minijob, Eigentum und mind. 2mal im Jahr Urlaub - väterliche Seite, Hartz4, Schwarzarbeit (bereits angezeigt), "Lari-Fari-Leben", unzuverlässig bzgl. des Sohnes, nur auf Geld aus (Kindergeld und Unterhalt) Jetzt zur Frage; Der Vater hat seinen Sohn gestern zum Umgangswochenende abgeholt. ... Seit der Geburt meines Sohnes droht er damit mir das Kind wegzunehmen. ... Die Antragsstellerin bedürfe eines Anwalts, da der Antragsgegner das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich beantragen wird.