Unterhaltszahlung während freiwilligen Wehrdienstes
vom 26.2.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Bezüglich der Unterhaltspflicht hat man mir mitgeteilt, dass die Grundausbildung und Dienstpostenausbildung bei der Eliteinheit Gebirgsjäger wie eine "normale" Ausbildung gilt und er deshalb weiterhin vollen Anspruch auf Unterhalt hat. ... (Ich habe einen Titel auf die Zahlungen) 3) Wenn diese Bundeswehrausbildung angeblich einer normalen Ausbildung gleichgesetzt ist - muss ich dann bei Aufnahme eines Studiums trotzdem weiter zahlen ? Ich hätte dann ja bereits die erforderliche Ausbildung des Kindes finanziert. 4) Besteht der Unterhaltsanspruch weiterhin, wenn das angestrebte Studium bei der Bundeswehr erfolgt ?