Vermögensanrechnung bei nicht privilegierten volljährigen Kinder
vom 15.6.2021
für 51 €
beantwortet von
Seit dem bin ich auch seitens des Jobcenter nicht mehr verplichtet Unterhalt zu leisten, da mein Einkommen geringer ist, als der mir nun vorhandene Selbstbehalt für Eltern von nicht privilegierten volljährigen Kindern. Nun möchte ich aus finanziellen Gründen meine Riester Rente auflösen und rechne mit einer Rückzahlung von 17000 bis 18000 Euro, allerdings sind hier noch nicht die Abzüge der Staatlichen Förderung, Steuervorteile, etc. mit einberechnet. Wird der oben genannte Betrag dann als Vermögen angesehen und muss ich davon Unterhalt für meinen Sohn an das Jobcenter leisten?