Unterhaltszahlung im Monat des Eintritts der Volljährigkeit
vom 15.9.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Für meine ältere Tochter war das Jugendamt Hamburg Altona zuständig, für meine jüngere Tochter das Jugendamt Winsen/Luhe (Niedersachsen) - im Monat, als meine in Hamburg lebende Tochter 18 Jahre als wurde, habe ich noch den vollen Unterhalt an das Jugendamt überwiesen. ... Das JA hat der Kindesmutter jedoch nur den taggenau berechneten Unterhalt überwiesen, also anteilig bis zum Tag, an dem meine Tochter 18 Jahre als wurde. ... - ist es richtig, dass der „überzahlte" Unterhalt für meine in Hamburg lebende Tochter nicht zurück gefordert kann?