Hat aber angekündigt, sich demnächst an die Beistandschaft zu wenden, um den Unterhalt zu klären). - muss ich ab 06/2025 zahlen (wo sie vorübergehend zu ihrer Mutter gezogen ist oder ab 11/2025 wo ich die gemeinsame Wohnung verlasse und ihr überlasse, oder erst ab dem Zeitpunkt, wo ich schriftlich dazu aufgefordert werde?) ... - wie kann ich sicherstellen, dass der Unterhalt meinem Kind zugute kommt und nicht, dass sie das Geld auf ihrem Konto hortet? (sie ist nämlich sehr geizig und spart, wo es nur geht). - Was hat es mit diesem Titel auf sich, zu dessen Einholung meine Ex für Unterhaltszahlungen verpflichtet ist?