Hallo, Situation und Überblick - meine zukünftige Ex Frau spricht Trennung, mit Begründung XY, im Oktober 2018 aus & will da schon, auf keinen Fall zurück in die Ehe mehr -2 bis 3 Wochen später stellt die zukünftige Ex einen neuen "Partner" vor ( soll eine Schicksals Findung gewesen sein) - der neue Partner, meiner zukünftigen Ex, hat sich auch fast zeitgleich, von seiner Frau getrennt - der neue Partner der zukünftigen Ex hat zeitweise, während meine Anwesenheit , geduldet in unserem gemeinsamen Haus geschlafen - aufgrund dieser Situation bin ich schnellstmöglich Anfang November 2018 ausgezogen, in eine eigene Wohnung - seit dem Auszug Anfang November 18 aus dem gemeinsamen Haus, zahle ich Kindesunterhalt für zwei gemeinsame Kinder, sowie Trennungsunterhalt für die zukünftige Ex Frau - jetzt die ganz relevanten Details!!! ... Bezugnehmend auch auf ein Entscheid vom OLG Oldenburg Beschluss vom 16.11 2016 Az.: 4UF 78/16 Nach der Trennung steht einem bedürftigen Ehepartner grundsätzlich trennungsunterhalt zu. ... Der Unterhaltsanspruch verfällt.