hallo,ich bin geschieden,es besteht kein kontakt zu mir oder dem kind von seiner seite aus.ich habe einen sohn,fast 5,der regelmäßig bis letztes jahr bei der oma und ihrem lebensgefährten war. des öfteren hat mein sohn gesagt er wolle nicht mehr zu oma gehen,und das der lebensgefährte ihm auf den hintern hauen würde,von einem mal weiß ich sicher,da ich danach mit dem lebensgefährten meiner ex schwiegermutter gesprochen habe. seit letztem jahr habe ich einen neuen partner,mein sohn redet nie über die oma und äußert nie den wunsch hin zu gehen.ich möchte es auch nicht mehr und würde am liebsten den kontakt abbrechen. nun hat sie beim gericht ein umgangsrecht eingefordert,der termin ist in den nächsten wochen.sie will meinen sohn mindestens 3 mal im monat haben,eine regelung für die feiertage und einmal im jahr mit ihm für eine woche in den urlaub fahren.darf sie das??ich stimme ihren forderungen auf gar keinen fall zu.am liebsten würde ich den umgang komplett unterbinden,da ich ihr nicht mehr vertraue und mein sohn sowieso nicht hin möchte. und wenn überhaupt,nur alle 6 wochen in meinem beisein und nicht mehr über nacht,darf ich das bestimmen?