Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die jetzige Situation ist gerade im Hinblick auf den Umgang mit Ihrem Sohn sicherlich weder für das Kind noch für Sie sinnvoll. Auch in Ihrem eigenen Interesse sollten hier der Familie Grenzen aufgezeigt und klare Lösungen gefunden werden, bevor es nochmals zu Beleidigungen oder gewalttätigen Angriffen mit möglicherweise schweren Konsequenzen kommt.
Zunächst sei festgestellt, dass Sie die Möglichkeit haben, Strafanzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung und Beleidigung zu erstatten. Irrtümlicherweise wird oft angenommen, man benötige hierfür einen "neutralen" Zeugen. Dem ist nicht so. Bei sehr vielen Straftaten verhält es sich so, dass außer Täter und Opfer niemand bei der Tat zugegen war und somit auch nur Täter und Opfer ihre Sicht der Dinge darstellen können. Grundsätzlich greift hier der Amtsermittlungsgrundsatz, heißt, der Staatsanwalt muss ermitteln. Richtig ist, dass nicht jede Anzeige automatisch zu einer Hauptverhandlung führt. Eine Körperverletzung mit einem Messer ist aber ganz sicher kein harmloser Vorfall, den man rechtlich als rein private, harmlose Familiendiskussion bewerten kann! Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird natürlich auch Ihre Frau gehört werden. Natürlich muss man in solchen Fällen davon ausgehen, dass die mutmaßliche Täterin den Sachverhalt anders darstellen wird, das werden Sie auch nicht verhindern können. Wem der Richter letztendlich Glauben schenkt, hängt aber nicht von der Art oder der Anzahl der Zeugen ab. Für eine Verurteilung muss der Richter von der Schuld der Angeklagten überzeugt sein. Hierzu kann es auch ausreichend sein, wenn Sie als Opfer schlüssig darstellen, was sich zugetragen hat. In jedem Fall sollten Sie hier nicht von einer Strafanzeige absehen, weil Sie keinen direkten Zeugen für den Vorfall haben!
Grundsätzlich rate ich Ihnen, weitere Besuche bei der Familie, sofern diese notwendig sind, nur noch in Gegenwart von Zeugen vorzunehmen. Zum einen dient dies sicherlich Ihrem eigenen Schutz, zum anderen könnte aber auch damit unter Umständen vorgebeugt werden, dass Ihre Ex-Frau Sie plötzlich irgendwelcher Straftaten, die sich bei einem solchen Besuch zugetragen haben sollen, beschuldigt.
Was Ihren Sohn angeht, so rate ich Ihnen, sich zunächst an das zuständige Jugendamt zu wenden. Schildern Sie dort die Situation und bitten Sie um Hilfe. Diese könnte zum Beispiel so aussehen, dass eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Sie zum Abholen des Sohnes begleitet und darauf achtet, dass das Abholen des Jungen auch im Interesse des Kindes friedlich und ohne aggressive Zwischenfälle abläuft. Das Jugendamt kann auch in einem beratenden Gespräch der Kindesmutter verdeutlichen, wie sehr eine solch belastende, von Aggressivität geprägte Situation dem Kindeswohl schaden kann. Wenn sich auch nach einem solchen Gespräch gerade im Hinblick auf das womöglich gefährdete Kindeswohl nichts ändert, müsste man ggf. mit dem Jugendamt und einem Rechtsanwalt weitere Schritte in Sachen Umgangs- oder Sorgerecht beraten.
Grundsätzlich sei Ihnen angeraten, sich bei weiteren Vorfällen an einen Berufskollegen vor Ort zu wenden. Dieser kann Sie auch, wenn Sie dies möchten, zur Polizei begleiten.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt, unklar dargestellt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrter Herr RA,
vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Kann in diesem Zusammenhang der oben geschilderten Ereignisse von mir der Umgang konkret das Abholen meines Sohnes von der Schule von einem der Verwandten meiner Frau(Schwiegereltern, Schwager) untersagt werden oder muss ich das so hinnehmen?
Mit Bitte um kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bochumermann
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht hätten, dürften Sie diesen Umgang untersagen.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich das Sorgerecht mit Ihrer Frau teilen. In diesem Fall können Sie leider nicht eigenmächtig entscheiden, mit dem das Kind Umgang haben darf oder nicht.
Im Familienrecht gilt der Grundsatz des Kindeswohls. Sofern Sie davon ausgehen, dass seitens des Schwagers oder Ihrer Schwiegereltern eine akute Gefährdung für das Kind drohnt, sollten Sie zunächst zum Jugendamt gehen, sich dort weiter beraten lassen und dann ggf. das zuständige Familiengericht einschalten, was bei wirklich gravierenden Vorfällen unter Umständen den Umgang auch untersagen könnte. Hier sind aber sehr strenge Maßstäbe anzulegen, denn auch wenn das Verhältnis zwischen Ihnen und der Familie sehr belastet ist, ist dies kein Grund, den Großeltern den Umgang mit dem Enkel zu untersagen.
Sofern es hier also nicht zu wirklich gravierenden Vorfällen gekommen ist, die sich negativ auf das Wohl des Kindes auswirken, werden Sie nicht erreichen können, dass Schwager oder Großeltern das Kind nicht mehr von der Schule abholen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt