., Studium, wohnt bei ihrer Mutter (meiner Ex-Frau), hat ab August 2020 ein BFD-Jahr gemacht, welches sie für ihren Studienplatz gebraucht hat. ... Wenn ich die Informationen hier aus dem Netz richtig zusammengetragen habe, besteht zwar im BFD weiterhin für die Eltern Unterhaltspflicht, da es für das Studium notwendig war, aber das Kind muss einen Teil des Verdienstes dazu abgeben. ... Aufgrund der Corona-Situation hatten wir uns in der Zeit nicht oft gesehen und ich kam auch nicht auf den Gedanken, mal wieder nach ihrem Verdienst zu fragen. b) Ich habe grundsätzlich zu meinen Kindern ein gutes Verhältnis und zahle Unterhalt entsprechend der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabellen (das hatte ich nach der Scheidung vor einigen Jahren einvernehmlich so mit meiner Ex-Frau vereinbart). c) Nebeninfo: Mein Sohn, 23 J., Studium, wohnt mit Freundin in eigener Wohnung, bekommt von mir Unterhalt direkt überwiesen.