Kindesunterhalt / Elternzeit
vom 29.1.2015
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Guten Tag, ich zahle aus meiner vorherigen Ehe Kindesunterhalt i.H.v. 211 € für meinen Sohn (12 Jahre) mit Titel. ... Meine Frage lautet nun: Darf ich nun nach der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen, evtl. auch 1 oder 2 Jahre?