Rückforderung Kindergeld im Ausland rechtens?
vom 29.9.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Nach unserem Hinweis samt offizieller Bestätigung, dass unser Sohn erst nach 5 Jahren Aufenthalt in GR kindergeldberrchtigt ist, wurde das Kindergeld weiter gezahlt, ohne gesonderten Bescheid. ... Die Frage ist nun, wie das sein kann, haben wir doch wahrheitsgemäß alle Angaben gemacht, auf deren Grundlage die Kasse entschied, das Kindergeld weiter zu zahlen. Natürlich mussten wir uns darauf verlassen, dass unserem Sohn das Geld rechtmäßig ausgezahlt wurde und wir es für seine Kita-Betreuung investieren können.