Nutzung gemeinsames Fahrzeug zur Nutzung des Umgangsrechts
vom 18.8.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Frau und ich haben uns im September letzten Jahres getrennt. Bis zum 01.08.2025 lebten Sie und die Kinder (3 Söhne 6, 11 und 13 Jahre alt) in meinem Haus und ich in getrennter Wohnung im selben Haus. ... Am 14.08. wurde mit auf Nachfrage (der kleinste Sohn hat am 19.08. seine Einschulung in die erste Klasse) mitgeteilt, das ich das ich das Fahrzeug nicht mitnehmen kann, sie habe Termine und brauche das Auto.