Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Hauskredit ist generell abzugsfähig, zumindest die Zinsen. Allerdings ist für mietfreies Wohnen im Eigenheim ein Wohnwertvorteil einkommenserhöhend anzurechnen. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, was für eine Miete erspart wird. Nach Ihren Angaben können Sie davon ausgehen, dass der Wohnwertvorteil mindestens so hoch ist wie die Finanzierung mit der Folge das sich die Rate nicht auswirkt, im Gegenteil man muss Ihrem Mann wahrscheinlich noch einen Wohnwertvorteil zurechnen.
Bei der anderen Finanzierung ist es schwer eine klare Einschätzung zu treffen. Generell ist man sehr zurückhaltend was die Anerkennung von Schulden beim Kindesunterhalt angeht.
Da es hier auch um die Scheidungskosten geht und um die Anschaffung von Möbeln würde ich aber dazu tendieren diesen Kredit anzuerkennen. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und wird auch von den Gerichten sehr unterschiedlich gesehen.
Es gibt keine Tabelle für 3 Kinder, aber Sie haben im Grunde recht. Die Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. In Ihrem Fall sind es 3 Kinder so das man Ihren Mann um eine Stufe herabgruppieren kann. Sollte er beispielsweise vom Einkommen in die 2. Stufe fallen, wäre es zulässig den Unterhalt nur aus der 1. Stufe zu nehmen.
Natürlich wirken sich auch alle Kinder in der Berechnung aus, weil das Einkommen über dem Selbstbehalt auf 3 Kinder verteilt werden muss.
Also im Ergebnis: Ich würde beide Darlehen abziehen, wobei im Gegenzug der Wohnwertvorteil dem Nettoeinkommen zuzurechnen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
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